Reisepass und Visum
Mauritius - Reisepass und Visum
Übersicht
| Nationalität | Pass | Visum | Rückreiseticket | ||
|
|
Ja | Nein | Ja | ||
|
|
Ja | Nein | Ja | ||
|
|
Ja | Nein | Ja | ||
|
|
Ja | Nein | Ja | ||
|
|
Ja | Nein | Ja |
Reisepass und Reisedokumente
Für Staatsangehörige aus Ländern der obigen Übersicht ist bei Einreise ein noch mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültiger Reisepass erforderlich. Darüberhinaus muss ein gültiges Rückflug- bzw. Weiterreiseticket sowie die Reservierung für eine Unterkunft auf Mauritius vorgelegt werden.
Anreise mit Kindern/Jugendlichen
Reisedokumente für Kinder/Jugendliche aus Ländern der obigen
Übersicht müssen bei Einreise ebenfalls noch mindestens 6 Monate
über die Reise hinaus gültig sein.
Deutsche:
• Kinderreisepass
• eigener Reisepass
• Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster mit eigenem Passfoto
(der Kinderausweis wird seit dem 01. 01. 2006 nicht mehr ausgestellt)
• bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils mit eigenem Passfoto
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 01.11.2007 nicht mehr möglich)
Österreicher:
Die Miteintragung von Kindern im Reisepass der Eltern wird bis zum vollendeten 18. Lebensjahr akzeptiert,
doch wird ein zusätzlicher Lichtbildausweis für die Kinder verlangt (z. B. Personalausweis). Ein eigener
Reisepass für Kinder wird daher dringend empfohlen.
Schweizer:
Eigener Reisepass
Türken:
Eigener Reisepass
Wichtiger Hinweis:
Inhaber von Reisepässen, die von Behörden der Türkischen Republik Nordzypern ausgestellt wurden, müssen beim
"Passport and Immigration Office" in Port Louis eine Einreisegenehmigung beantragen, da diese
Pässe von Mauritius nicht anerkannt werden - Adresse siehe unten.
Visum
Bei einem touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ist für Staatsbürger aus Ländern
der obigen Übersicht kein Visum erforderlich. Die Grenzpolizei erteilt bei Einreise eine "Entry Permit" mit
Gültigkeit gemäß der vorgelegten Flugscheine / Hotelreservierung / Finanzmittel. Eine Verlängerung
des Aufenthaltes bis zu 6 Monaten ist bei Nachweis ausreichender finanzieller Mittel möglich.
Bei einem Aufenthalt von 3 - 6 Monaten muss die „Entry Permit“ beim "Passport and Immigration Office" verlängert
werden. Für Kinder gelten die gleichen Visabestimmungen.
Passport and Immigration Office
9 - 11 Lislet Geoffroy Street
Sterling House
MU-Port Louis, Mauritius
Tel.: +230 / 210 93 12
Fax: +230 / 210 93 22
Im Fall einer beabsichtigten Arbeitsaufnahme oder Ausbildung ist die vorherige Ausstellung eines Visums erforderlich.
Darüber hinausgehende Fragen zu Visa- und Einreisebestimmungen klären Sie bitte direkt mit der Botschaft
der Republik Mauritius - siehe Adressen. Nur dort können Sie rechtsverbindliche Auskünfte erhalten.
Bitte beachten Sie auch folgende Informationen:
Auswärtiges Amt Deutschland - Länderinformationen, Reise- und Sicherheitshinweise Mauritius
Aussenministerium Österreich - Länder- und Reiseinformationen Mauritius
Schweizerische Eidgenossenschaft - Reisehinweise für Mauritius
Haftungsausschluss: Reise- und Sicherheitshinweise sowie gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern. Diese Informationen werden regelmäßig nach verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Quellen aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Botschaft der Republik Mauritius wird im Zweifelsfall empfohlen.

