Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB - Bungalow-Holiday-Mauritius
Stand: Dezember 2010
Bungalow-Holiday-Mauritius, Inhaberin: Ulrike König (im folgenden BHM König) bietet Ihnen ein sorgfältig zusammengestelltes und geprüftes Angebot von Unterkünften und ergänzenden Leistungen auf Mauritius. Bitte lesen Sie nicht nur unser Angebot, sondern auch unsere Buchungsbedingungen sorgfältig durch.
I. Buchung der Reise / Vertragsschluss
- Die Darstellung der Reiseleistungen auf der Website stellt noch kein Vertragsangebot dar. Auch unser konkreter Reisevorschlag, den Sie auf Ihre unverbindliche Anfrage hin erhalten, ist noch kein Vertragsangebot von BHM König. Wenn Sie auf der Basis unseres Reisevorschlages den Buchungsauftrag erteilen (z. B. per Email, per Fax oder telefonisch), geben Sie damit ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages BHM König gegenüber ab. Der Reisevertrag kommt erst zustande, wenn BHM König Ihnen eine entsprechende Reisebestätigung in Textform übermittelt. An die Reiseanmeldung sind Sie bis zu dieser Annahme durch BHM König, jedoch längstens 7 Tage ab Zugang der Anmeldung gebunden. In der Regel hören Sie innerhalb von 36 Stunden von uns, die längere Frist trägt möglichen technischen Problemen in der Kommunikation mit Mauritius Rechnung.
- Den Sicherungsschein übermittelt BHM König mit der Reisebestätigung (bei Bestätigung per Email als Textdatei im Anhang). Sollte er fehlen, wird um umgehende Information an BHM König gebeten.
II. Vermittlung von fremden Leistungen
Vermittelt BHM König ausdrücklich im fremden Namen Programme anderer Reiseveranstalter oder einzelne Leistungen, z. B. Flüge, Hotelzimmer, Mietwagen, etc., so schuldet BHM König nur ordnungsgemäße Vermittlung, nicht die Leistung selbst. Das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners.
III. Datenschutz / Ausführendes Luftfahrtunternehmen
- Die auf Grund der Anmeldung erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden ausschließlich zur Abwicklung der Reise und der Kundenbetreuung verwendet. Wollen Sie keine Werbung von uns erhalten, so können Sie der Datenverwendung hierfür widersprechen (§ 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz/BDSG). Dazu und für die Geltendmachung der weiteren Rechte nach §§ 34, 35 BDSG genügt kurze Mitteilung unter den am Ende der Bedingungen angegebenen Kontaktdaten.
- Die EG-Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.05 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, Reisende vor der entsprechenden Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.
IV. Preisänderungen
- BHM König ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für BHM König nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile auf Grund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von BHM König nicht zu vertreten sind: Wechselkurse für die gebuchte Reise; Beförderungskosten (insbesondere bei Ölpreisverteuerung); Hafen- oder Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Beginn der Reise mehr als vier Monate liegen.
- Der Reisepreis darf nur um den Betrag erhöht werden, der der Summe aller nach Vertragsschluss eingetretenen betragsmäßigen Erhöhungen der in Ziffer IV.1 genannten Preisbestandteile für die gebuchte Reise entspricht. Soweit einschlägige Kostenerhöhungen eine Reisegruppe in ihrer Gesamtheit betreffen, werden sie zunächst auf die einzelnen Reiseteilnehmer aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für den Reiseteilnehmer günstiger ist, wird dabei die ursprünglich kalkulierte Durchschnitts-Teilnehmerzahl oder die konkret erwartete Teilnehmerzahl zu Grunde gelegt. BHM König ist verpflichtet, dem Reiseteilnehmer auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung zu belegen.
- BHM König hat dem Reiseteilnehmer eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich, spätestens am 22. Tag vor Reiseantritt, mitzuteilen.
- Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, so ist der Reiseteilnehmer berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Stattdessen kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus dem Angebot von BHM König verlangt werden, sofern BHM König diese ohne Mehrpreis anbieten kann. Rücktritt oder Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich gegenüber BHM König oder dem buchenden Reisebüro erklärt werden.
V. Zahlung des Reisepreises / Anzahlung
- Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind nur gegen Übermittlung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB zu leisten, vgl. Ziffer I. 2.
- Bei Zugang des Sicherungsscheines bei Ihnen ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist dann 21 Tage vor Reisebeginn fällig. Erfolgt der Vertragsschluss nach dem 22. Tag vor Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis bei Zugang des Sicherungsscheines sofort fällig.
- Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowie Versicherungsprämien sind jeweils sofort fällig.
VI. Rücktrittskosten vor Reisebeginn
- Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers vom Reisevertrag vor Reiseantritt (Storno) kann BHM König wählen, ob entweder eine konkret berechnete Rücktrittsentschädigung oder stattdessen eine pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend gemacht wird. Die Wahl wird mit Versand der Rechnung hinsichtlich der Rücktrittsentschädigung getroffen und kann danach von BHM König nur noch mit Einverständnis des Kunden geändert werden.
- Die pauschalierte Rücktrittsentschädigung beträgt
bis zum 36. Tag vor Reiseantritt 20 % dann bis zum 26. Tag vor Reiseantritt 30 % dann bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 40 % dann bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 50 % dann bis zum Tag vor Reiseantritt 70 % am Tag des Reiseantritts 90 %
Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens unbenommen.
VII. Wechsel in der Person des Reisenden / Umbuchung
Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass ein von ihm benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. BHM König kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei erfolgtem Eintritt haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.
VIII. Versicherungen
BHM König empfiehlt Ihnen insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer
Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Entsprechende Angebote finden Sie
z. B. bei der
Europäische Reiseversicherung AG (ERV)
Rosenheimer Str. 116
D-81669 München
Tel. +49 (0) 89 / 4166 - 1102 (Service Center Mo - Fr 8 - 20 Uhr, Sa 9 - 16 Uhr)
Fax: +49 (0) 89 / 4166 - 2717
Email: contact@reiseversicherung.de
Web: www.reiseversicherung.de
IX. Haftungsbeschränkungen für BHM König als Reiseveranstalter
- Die vertragliche Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
- ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder
- BHM König für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
- Die Haftung von BHM König gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt. Bis € 4.100,00 haftet BHM König jedoch unbeschränkt.
X. Haftung von BHM König bei Vermittlung fremder Leistungen
Vermittelt BHM König lediglich einzelne fremde Leistungen (vgl. Ziffer II.), so haftet BHM König nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.
XI. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise
- Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Reiseteilnehmer vom Reiseveranstalter Abhilfe verlangen. Dieser kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
- Leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb einer vom Reiseteilnehmer bestimmten angemessenen Frist die gebotene Abhilfe, so kann der Reiseteilnehmer selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn der Reiseveranstalter Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe durch besonderes Interesse des Reiseteilnehmers geboten ist.
- Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Reiseteilnehmer einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt, soweit der Reiseteilnehmer es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
- Wird infolge eines Mangels die Reise erheblich beeinträchtigt oder ist deshalb dem Reisenden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor hat der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe unmöglich ist, vom Reiseveranstalter verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.
- Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind bei von BHM König veranstalteten Reisen vom Reiseteilnehmer an die örtliche Vertretung von BHM König zu richten (Name und Anschrift finden sich in den Reiseunterlagen). Soweit möglich und zumutbar sind sie an BHM König direkt (Anschrift am Ende der Bedingungen) zu richten.
XII. Rechte und Pflichten der Reiseleitung
- Die jeweilige Reiseleitung oder örtliche Vertretung von BHM König (Name und Anschrift finden Sie in den vor Reiseantritt übermittelten Reiseunterlagen) ist während der Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich oder erforderlich ist. Sie ist nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen BHM König anzuerkennen oder derartige Anspruchstellungen entgegenzunehmen.
- Eine Kündigung des Reisevertrages durch BHM König (z. B. bei höherer Gewalt) kann auch durch die Reiseleitung oder einen sonstigen örtlichen Vertreter von BHM König ausgesprochen werden, diese sind insoweit von BHM König bevollmächtigt.
XIII. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
- Die Information über solche Bestimmungen durch BHM König bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt für Angehörige des EU-Staates, in dem der Buchungsauftrag erfolgt und von dem aus der Reisevorschlag angefordert wurde. Bei abweichenden persönlichen Umständen empfiehlt sich die Nachfrage beim zuständigen Konsulat. Persönliche Umstände können nicht berücksichtigt werden, soweit keine besonderen Angaben gemacht werden.
- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. BHM König wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, den Reiseteilnehmer von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Dem Reiseteilnehmer wird jedoch nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.
- Der Reiseteilnehmer sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
- Ergeben sich für den Reiseteilnehmer wegen der genannten Vorschriften Schwierigkeiten, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so ist er deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Voraussetzung ist, dass BHM König seinerseits zur Leistungserbringung in der Lage und bereit ist und die genannten Schwierigkeiten von BHM König nicht zu vertreten sind. Gegenseitige Ansprüche im Falle eines schuldhaften Verhaltens bleiben unberührt, soweit die Haftungsbegrenzungen in diese Reisebedingungen nicht eingreifen.
XIV. Anspruchstellung, Ausschlussfrist, Verjährung
- Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen muss der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise BHM König gegenüber unter der unten angegebenen Adresse geltend machen. Nur bei unverschuldeter Fristversäumung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Fristablauf möglich.
- Die in Ziffer 1 bezeichneten Ansprüche des Reiseteilnehmers verjähren in einem Jahr, soweit nicht Ansprüche für Körperschäden oder Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, betroffen sind. Für solche vertraglichen Ansprüche verbleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
XV. Gültigkeit der Angaben in der Ausschreibung
Die Ausschreibung im Internet kann nur die zum Aktualisierungszeitpunkt feststehenden Gegebenheiten berücksichtigen und Druckfehler können leider auch bei größter Sorgfalt vorkommen. Änderungen des Angebotes bleiben daher bis zu unserer Reisebestätigung vorbehalten.
XVI. Sonstiges
Es gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die reisevertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), §§ 651 ff (soweit BHM König als Reiseveranstalter tätig wird und für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist).
Unsere Kontaktdaten:
Bungalow-Holiday-Mauritius, Inhaberin: Ulrike König
Fichtenstraße 4
D-82041 Deisenhofen
Telefon: +49 (0) 89 / 201 809 42
Fax: +49 (0) 3212 / 201 809 4
Email: bungalowholiday(at)gmx.de (* bitte ersetzen Sie das (at) mit dem @-Zeichen)
Web: www.bungalow-holiday-mauritius.de

